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Fassungsvergleich zu Bezirksgerichtliche Organisation (Bund – NÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bezirksgerichtliche Organisation (Bund – NÖ) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 12.11.1991 · idF BGBl. Nr. 585/1991 Art. 2↗RIS↗
Artikel II
Gerichtstage, Gerichtstagsprengel
(1) Für die aus der Anlage 2 ersichtlichen Gerichtstagsprengel wird an den dort genannten Orten allwöchentlich ein Gerichtstag (§§ 69, 70 Geo.) abgehalten werden.
(2) Vor der Festlegung des jeweiligen Wochentags und jeder Änderung der Zahl der Gerichtstage werden die betroffenen Gemeinden gehört und wird mit der Niederösterreichischen Landesregierung das Einvernehmen hergestellt werden.
Anmerkung
siehe Erlass des BMJ vom 17. Dezember 1991, JMZ 344 100/20-III 5/91, JABl. Nr. 4/1992