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Fassungsvergleich zu Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.01.1934 · idF BGBl. Nr. 289/1932 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2.
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend sind, trägt das Datum des heutigen Tages.
Nach diesem Tage kann es noch bis zum 6. September 1930 für jedes Mitglied des Völkerbunds und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.