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Fassungsvergleich zu Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.03.1959 · idF BGBl. Nr. 47/1959 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2.
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend sind, trägt das Datum des heutigen Tages.
Nach diesem Tage kann es noch bis zum 15. Juli 1931 für jedes Mitglied des Völkerbunds und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.