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Fassungsvergleich zu Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Griechenland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Griechenland) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 19.08.1972 · idF BGBl. Nr. 379/1972 Art. 2↗RIS↗
Art. 2
(1) Dieses Übereinkommen tritt gleichzeitig mit dem im Artikel 1 genannten Abkommen in Kraft.
(2) Dieses Übereinkommen wurde in deutscher und griechischer Sprache ausgefertigt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
Geschehen in Wien, am 20. 6. 1972.