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Fassungsvergleich zu Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Frankreich) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 22.09.1975 · idF BGBl. Nr. 240/1976 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
(1) Dieses Übereinkommen tritt gleichzeitig mit dem im Artikel 1 genannten Abkommen in Kraft.
(2) Dieses Übereinkommen wurde in deutscher und französischer Sprache ausgefertigt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
Geschehen in Paris, am 24. Juni 1975.