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Fassungsvergleich zu Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Protokoll (Spanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Protokoll (Spanien) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 15.12.1977 · idF BGBl. Nr. 594/1977 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
(1) Dieses Protokoll tritt gleichzeitig mit dem im Artikel 1 genannten Abkommen in Kraft.
(2) Dieses Protokoll wurde in deutscher und spanischer Sprache ausgefertigt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
Geschehen in Wien, am 3. Oktober 1977.