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Europäisches Patentübereinkommen - Vorrechteprotokoll (EPÜ)
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§ 0↗
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Art. 2
neu
in Kraft ab 01.05.1979 · idF
BGBl. Nr. 350/1979
Art. 2↗
RIS↗
Artikel 2
Die Archive der Organisation und alle Dokumente, die ihr gehören oder sich in ihrem Besitz befinden, sind unverletzlich.