Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 2neu
ABSCHNITT 1
Allgemeine Bestimmungen
a) Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung
Artikel 2
Dieser Titel findet Anwendung auf
a) freiheitsentziehende Sanktionen;
b) Geldstrafen und Geldbußen sowie Einziehungen;
c) Aberkennungen.