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Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.07.1980 · idF BGBl. Nr. 249/1980 Art. 2↗RIS↗
TITEL II
VOLLSTRECKUNG EUROPÄISCHER STRAFURTEILE
ABSCHNITT 1
Allgemeine Bestimmungen
a) Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung
Artikel 2
Dieser Titel findet Anwendung auf
a) freiheitsentziehende Sanktionen;
b) Geldstrafen und Geldbußen sowie Einziehungen;
c) Aberkennungen.