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Fassungsvergleich zu Europäisches Patentübereinkommen - Revision von Art. 63××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen - Revision von Art. 63 1
Art. 2neu
in Kraft ab 04.07.1997 · idF BGBl. Nr. 591/1995 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Unterzeichnung - Ratifikation
(1) Diese Revisionsakte liegt für die Vertragsstaaten bis zum 17. Juni 1992 zur Unterzeichnung auf.
(2) Diese Revisionsakte bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt.