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Fassungsvergleich zu Vermögenschaften, Rechte, Interessen – Regelung (Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vermögenschaften, Rechte, Interessen – Regelung (Belgien) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 11.07.1965 · idF BGBl. Nr. 172/1965 Art. 2↗RIS↗
Artikel II
Die Bundesregierung der Republik Österreich wird der belgischen Regierung auch weiterhin ihre volle Unterstützung im Hinblick auf die Ermöglichung einer Regelung des Problems des Kommanditistenanteiles an der österreichischen Gesellschaft Ebenseer Solvay-Werke KG. gewähren.