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Fassungsvergleich zu Vermögensrechtliche Beziehungen – Regelung (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vermögensrechtliche Beziehungen – Regelung (BRD) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 06.05.1975 · idF BGBl. Nr. 222/1975 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Die Ständige Kommission und mit ihr der Schlichtungsausschuß sind mit Erledigung des letzten beim Schlichtungsausschuß anhängigen Verfahrens aufgelöst.