Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 2neu
Artikel 2
Auf jedem Formblatt ist der feststehende Wortlaut siebensprachig in Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch und Türkisch vorgedruckt.
Alle Formblätter enthalten den Vermerk, daß der Auszug auf Grund dieses Übereinkommens erteilt wird.