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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasilien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasilien) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 21.10.1967 · idF BGBl. Nr. 332/1967 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für einen drei Monate übersteigenden Aufenthalt im Gebiet des anderen Vertragsstaates ist ein Sichtvermerk erforderlich.