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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau 1
Art. 2neu
in Kraft ab 18.04.1968 · idF BGBl. Nr. 238/1968 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Jeder Vertragsstaat erklärt sein Einverständnis damit, daß weder der freiwillige Erwerb der Staatsbürgerschaft eines anderen Staates durch einen seiner Staatsbürger noch der Verzicht eines seiner Staatsbürger auf seine Staatsbürgerschaft die Ehefrau des betreffenden Staatsbürgers daran hindert, ihre Staatsbürgerschaft zu behalten.