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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 24.02.1968 · idF BGBl. Nr. 64/1968 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Unbeschadet der Bestimmung des letzten Absatzes des Artikels 1 ist für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für einen drei Monate übersteigenden Aufenthalt im Gebiet des anderen Vertragsstaates ein Sichtvermerk erforderlich.