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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Guatemala)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Guatemala) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 20.09.1977 · idF BGBl. Nr. 435/1977 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Österreichische Staatsbürger, die im Besitze eines gültigen österreichischen Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlichen Reisepasses sind, dürfen sichtvermerksfrei über die für diesen Zweck eingerichteten offiziellen Grenzstellen in das Hoheitsgebiet der Republik Guatemala einreisen und aus diesem sichtvermerksfrei ausreisen.