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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.01.1978 · idF BGBl. Nr. 573/1977 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Philippinische Staatsangehörige, die einen gültigen philippinischen Reisepaß besitzen, dürfen als Touristen oder zu geschäftlichen Zwecken über jede zugelassene Grenzkontrollstelle sichtvermerksfrei in das Gebiet der Republik Österreich einreisen und sich dort 2 Monate aufhalten.