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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Personenverkehr (Spanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Personenverkehr (Spanien) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 02.04.1978 · idF BGBl. Nr. 127/1978 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Spanischen Staatsangehörigen wird die sichtvermerksfreie Einreise nach Österreich für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind:
a) gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener gewöhnlicher Reisepaß,
b) gültiger Diplomatenpaß,
c) gültiger Dienstpaß,
d) gültiger nationaler Personalausweis (documento nacional de identidad),
e) gültiger Sammelreisepaß in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist,
f) gültiger Schifferausweis.