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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 15.07.1978 · idF BGBl. Nr. 308/1978 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Griechische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen Reisepasses, Diplomaten- oder Dienstpasses, Sammelreisepasses, einer Touristenidentitätskarte oder eines Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Österreich sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.
Schlagworte
Diplomatenpaß