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Fassungsvergleich zu Grenzübergang Wegscheid (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzübergang Wegscheid (BRD) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.04.1980 · idF BGBl. Nr. 104/1980 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt
a) die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benutzten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
- die Bundesstraße 388 von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz;
- den die Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
- den Haftraum im nördlich der Bundesstraße gelegenen Dienstgebäude und die Verbindungswege;
b) das den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benutzung überlassene Dienstgebäude südlich der Bundesstraße.