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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Bahamas) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.02.1982 · idF BGBl. Nr. 23/1982 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Österreichische Staatsbürger und bahamische Staatsangehörige, die einen gültigen Reisepaß besitzen, der von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellt wurde, dürfen sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich bis zu einem Zeitraum von drei Monaten aufhalten, sofern der Aufenthalt nicht der Arbeitsaufnahme dient.