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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 19.05.1983 · idF BGBl. Nr. 193/1983 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Erfolgt die Einreise zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für einen drei Monate übersteigenden Aufenthalt im Gebiet des anderen Vertragsstaates, ist ein vor der Einreise einzuholender Sichtvermerk erforderlich.