Rechtstracker.at
Norm
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)
Fassungen
Art. 2 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)
BGBl
Art. 2 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)
Judikatur
Art. 2 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)
Art. 2 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)
Fassungsvergleich zu
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)
×
alle §§
Art. 2
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 2
neu
in Kraft ab 01.04.1991 · idF
BGBl. Nr. 122/1991
Art. 2↗
RIS↗
Artikel 2
Durch dieses Abkommen wird das Recht der Vertragsstaaten nicht berührt, Personen die Einreise oder den Aufenthalt zu verweigern, die sie als unerwünscht ansehen.