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Fassungsvergleich zu Kompensationsabkommen - Türkei××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kompensationsabkommen - Türkei 1
Art. 2neu
in Kraft ab 22.07.1933 · idF BGBl. Nr. 344/1933 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2.
Die österreichische Bundesregierung wird bis zur Höhe des im Artikel 3 festgesetzten Betrages alle Erzeugnisse türkischen Ursprungs ohne Einschränkung zulassen.