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Fassungsvergleich zu Regelung des Warenaustausches (Türkei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regelung des Warenaustausches (Türkei) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 21.07.1934 · idF BGBl. II Nr. 235/1934 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2.
Die Türkei wird die Erzeugnisse türkischen Ursprungs und türkischer Herkunft frei und ohne jede Einschränkung oder Begrenzung nach Österreich einführen können, jedoch mit Ausnahme derjenigen Artikel, deren Einfuhr nach Österreich einer allgemein für alle Länder Anwendung findenden Sonderregelung unterliegt.