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Fassungsvergleich zu Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regelung des österreichisch-türkischen Warenaustausches - Türkei 1
Art. 2neu
in Kraft ab 21.07.1936 · idF BGBl. Nr. 305/1936 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2.
Die Türkei wird die Erzeugnisse türkischen Ursprungs und türkischer Herkunft frei und ohne Einschränkung oder Begrenzung nach Österreich einführen können, jedoch mit Ausnahme derjenigen Artikel, deren Einfuhr nach Österreich eine allgemein für alle Länder Anwendung findenden Sonderregelung unterliegt.