Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 2neu
Artikel 2.
Die Türkei wird die Erzeugnisse türkischen Ursprungs und türkischer Herkunft frei und ohne Einschränkung oder Begrenzung nach Österreich einführen können, jedoch mit Ausnahme derjenigen Artikel, deren Einfuhr nach Österreich eine allgemein für alle Länder Anwendung findenden Sonderregelung unterliegt.