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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Italien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Italien 1
Art. 2neu
in Kraft ab 10.07.1979 · idF BGBl. Nr. 290/1979 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Die Vertragsparteien werden Gruppen- und Einzelreisen von Touristen aus ihrem Staatsgebiet in das Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates unterstützen, auch wenn diese aus dritten Staaten kommen.