Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Brasilien über die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit
1§ 0↗RIS↗
Art. 2neu
Artikel 2
Die Modalitäten für eine Zusammenarbeit im Rahmen dieses Abkommens werden auf der Grundlage der jeweils geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften beider Länder vereinbart.