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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 16××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 16 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 910/1993 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Während der Geltungsdauer der Aufenthaltsbewilligung hat der Saisonarbeiter Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung gemäß den liechtensteinischen Rechtsvorschriften, unter denselben Bedingungen wie ein Staatsangehöriger Liechtensteins, und zwar gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.