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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel - Protokoll A××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel - Protokoll A 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 165/1993 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
1. Für die in den Tabellen II, III, IV, V und VI aufgelisteten Erzeugnisse gewährt der jeweilige EFTA-Staat Israel die in diesen Tabellen angeführte Behandlung.
2. Die von Island zu gewährende Behandlung ist in Tabelle VII festgelegt. Die Zollabgaben sind in Liste 1 und die Fiskalzölle sind in Liste 2 der Tabelle angeführt. Island kann jedoch diese Abgaben durch andere Preisausgleichsmaßnahmen gemäß Artikel 4 ersetzen.