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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R - Protokoll C××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R - Protokoll C 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.12.1992 · idF BGBl. Nr. 729/1992 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Liechtenstein und die Schweiz können auf Erzeugnisse, welche unter die in Tabelle II angeführten Tarifnummern fallen, Abgaben fiskalischer Art, anwenden, wobei sie die Bedingungen des Artikels 14 des Abkommens einhalten.
Wenn in Liechtenstein und in der Schweiz die Produktion eines Erzeugnisses ähnlicher Art wie eines der in Tabelle II angeführten Erzeugnisse begonnen wird muß die Abgabe, welcher letzteres Erzeugnis unterliegt, abgeschafft werden.