Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen zwischen Österreich und Argentinien, betreffend Entschädigung für Arbeitsunfälle××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen zwischen Österreich und Argentinien, betreffend Entschädigung für Arbeitsunfälle 1
Art. 2neu
in Kraft ab 03.12.1933 · idF BGBl. I Nr. 33/1934 Art. 2↗RIS↗
Artikel II. Die vorstehende Bestimmung gilt unabhängig vom Aufenthalte der Geschädigten oder deren Hinterbliebenen in dem einen oder anderen der vertragschließenden Staaten.
Das Recht auf Entschädigung wird auf Grund der Gesetzgebung des Staates, auf dessen Gebiet sich der Unfall ereignet hat, beurteilt werden.