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Fassungsvergleich zu Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer 1
Art. 2neu
in Kraft ab 29.09.1954 · idF BGBl. Nr. 74/1955 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer dieser Zusatzvereinbarung richtet sich nach der Vertragsdauer des Abkommens über Gastarbeitnehmer.