Rechtstracker.at
Norm
Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer
Fassungen
Art. 2 Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer
BGBl
Art. 2 Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer
Judikatur
Art. 2 Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer
Art. 2 Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer
Fassungsvergleich zu
Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer
×
alle §§
Art. 2
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 2
neu
in Kraft ab 29.09.1954 · idF
BGBl. Nr. 74/1955
Art. 2↗
RIS↗
Artikel 2
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer dieser Zusatzvereinbarung richtet sich nach der Vertragsdauer des Abkommens über Gastarbeitnehmer.