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Fassungsvergleich zu Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen. 1
Art. 2neu
in Kraft ab 24.11.1935 · idF BGBl. Nr. 373/1935 Art. 2↗RIS↗
Artikel II. Die Hohen Vertragschließenden Teile anerkennen, daß die Bestimmungen des Artikels I auf Lehrfilme anzuwenden sind, die in der einen oder der anderen der folgenden Formen erscheinen:
a) Negative, belichtet, entwickelt;
b) Positive, belichtet, entwickelt.
Das vorliegende Abkommen gilt in gleicher Weise für alle Formen der Tonwiedergabe wie Ergänzungsschallplatten zum Film und Hörfilme.