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Fassungsvergleich zu Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut 1
Art. 2neu
in Kraft ab 22.06.1961 · idF BGBl. Nr. 202/1961 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Zentrums setzen sich aus jenen Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zusammen, die dem Generaldirektor der Organisation eine offizielle Beitrittserklärung übersenden.