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Fassungsvergleich zu Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll 1
Art. 2neu
in Kraft ab 25.06.1964 · idF BGBl. Nr. 58/1964 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
SCHUTZ DES KULTURGUTS
Der Schutz des Kulturguts im Sinne dieser Konvention umfaßt die Sicherung und Respektierung solchen Gutes.