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Fassungsvergleich zu Lycée Français – Prüfungen zur Erlangung des Baccalaureats××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lycée Français – Prüfungen zur Erlangung des Baccalaureats 1
Art. 2neu
in Kraft ab 10.06.1983 · idF BGBl. Nr. 304/1983 Art. 2↗RIS↗
Artikel II
Die Prüfungskandidaten werden Anfang März durch das Prüfungszentrum Wien bei der für die Ablegung der zusätzlichen Reifeprüfung bestehenden Prüfungskommission beim Stadtschulrat für Wien zu dieser zusätzlichen Reifeprüfung angemeldet.