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Fassungsvergleich zu Niederschlagsmessung mit Radar (COST-Aktion 72)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Niederschlagsmessung mit Radar (COST-Aktion 72) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 31.05.1985 · idF BGBl. Nr. 332/1985 Art. 2↗RIS↗
ABSCHNITT 2
Die Unterzeichner haben die Absicht, sich an der Aktion dadurch zu beteiligen, daß sie einen rascheren Informationsaustausch durchführen und
a) Untersuchungs- und Forschungsarbeiten in Forschungsinstitutionen mit öffentlichem Charakter – nachstehend „öffentliche Forschungsinstitutionen“ genannt – durchführen oder
b) Verträge über Untersuchungs- und Forschungsvorhaben mit Organisationen – nachstehend „Forschungsvertragspartner“ genannt – abschließen oder
c) den anderen Unterzeichnern Informationen über entsprechende bereits bestehende Forschungsarbeiten, einschließlich aller erforderlichen Basisdaten, zur Verfügung stellen oder
d) Dienstleistungen erbringen oder
e) nach mehreren dieser Möglichkeiten Beiträge leisten.