Änderungen zwischen den Fassungen
Konzentrierte Aktion auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Mustererkennung (COST-Aktion 13)
1§ 0↗RIS↗
Art. 2neu
Artikel 2
Die Konzertation zwischen den Vertragsparteien wird im Rahmen eines Konzertationsausschusses Gemeinschaft – COST, nachstehend „Ausschuß“ genannt, durchgeführt.
Der Ausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung. Seine Sekretariatsgeschäfte werden von der Kommission wahrgenommen.
Mandat und Zusammensetzung des Ausschusses sind in Anhang B festgelegt.
Die Struktur des Ausschusses kann von den Vertragsparteien geändert werden.