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Fassungsvergleich zu Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem××

Änderungen zwischen den Fassungen

Teilnahme Österreichs am Datenrelais-Satellitensystem 1
Art. 2neu
in Kraft ab 16.04.1987 · idF BGBl. Nr. 140/1987 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Bei der Durchführung des Vorbereitungsprogramms für ein Datenrelais-Satellitensystem hat die Österreichische Bundesregierung die Rechte und Pflichten eines Teilnehmerstaates, die in der in der Präambel genannten Erklärung, den Durchführungsvorschriften sowie allen anderen die Durchführung dieses Programms regelnden Beschlüssen festgelegt sind.