Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Lycée Français – Verfassung – Ergänzung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lycée Français – Verfassung – Ergänzung 1
Art. 2neu
in Kraft ab 24.04.1994 · idF BGBl. Nr. 256/1994 Art. 2↗RIS↗
Artikel II
Jede der Vertragsparteien teilt der anderen die Erfüllung der für das Inkrafttreten dieses Übereinkommens erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen mit. Dieses Übereinkommen tritt zwei Monate nach dem Datum der letzten dieser Mitteilungen in Kraft.
Geschehen zu Paris, am 3. Februar 1993 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.