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Fassungsvergleich zu Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietsteile (Slowakei) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 309/1978 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Die in Artikel 1 erwähnten Rechte bleiben für die Dauer der Rechtswirksamkeit des Beschlusses über den Gemeingebrauch und die Nutzung der entsprechenden Gebietsteile aufrecht.