Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 2neu
Artikel 2
Finanzierung des EMEP
Mit den Mitteln des EMEP werden die jährlichen Ausgaben der internationalen Zentren gedeckt, die im Rahmen des EMEP zusammenarbeiten; diese Ausgaben müssen mit den im Arbeitsprogramm des Lenkungsorgans des EMEP genannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehen.