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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P2)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P2) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 28.01.1988 · idF BGBl. Nr. 41/1988 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Finanzierung des EMEP
Mit den Mitteln des EMEP werden die jährlichen Ausgaben der internationalen Zentren gedeckt, die im Rahmen des EMEP zusammenarbeiten; diese Ausgaben müssen mit den im Arbeitsprogramm des Lenkungsorgans des EMEP genannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehen.