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Fassungsvergleich zu Abkommen über den internationalen Straßenverkehr zwischen Österreich und dem Iran××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den internationalen Straßenverkehr zwischen Österreich und dem Iran 1
Art. 2neu
in Kraft ab 07.08.1989 · idF BGBl. Nr. 329/1989 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieses Abkommens berechtigen die Unternehmer, Personen oder Güter in Fahrzeugen auf der Straße zwischen den Hoheitsgebieten der Vertragschließenden Parteien oder im Transit durch ihre Hoheitsgebiete zu befördern.