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Fassungsvergleich zu Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Raumordnung, Raumplanung, Regionalpolitik - Zusammenarbeit 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.11.1994 · idF BGBl. Nr. 807/1994 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
(1) Die Kommission hat unter Bedachtnahme auf die in der Republik Österreich und in der Slowakischen Republik geltenden Rechtsvorschriften auf eine Zusammenarbeit im Sinne des Art. 1 hinzuwirken.
(2) Zu diesem Zweck hat die Kommission
1. Vorschläge und Empfehlungen betreffend die Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik auszuarbeiten und den zuständigen Stellen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik vorzulegen,
2. auf eine Koordinierung und Abstimmung der Maßnahmen der Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik hinzuwirken.