Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 2neu
Artikel 2
Verantwortlichkeit juristischer Personen
Jede Vertragspartei trifft in Übereinstimmung mit ihren Rechtsgrundsätzen die erforderlichen Maßnahmen, um die Verantwortlichkeit juristischer Personen für die Bestechung eines ausländischen Amtsträgers zu begründen.