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Fassungsvergleich zu Patientencharta (Bund – NÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Patientencharta (Bund – NÖ) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.02.2002 · idF BGBl. I Nr. 36/2002 Art. 2↗RIS↗
Abschnitt 1
Grundsätzliches
Artikel 2
Die Persönlichkeitsrechte der Patienten und Patientinnen sind besonders zu schützen. Ihre Menschenwürde ist unter allen Umständen zu achten und zu wahren.