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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.05.2004 · idF BGBl. III Nr. 43/2004 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Die Vertragsparteien werden Gruppen- und Einzelreisen von Touristen aus ihrem Staatsgebiet in das Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates durch die erforderlichen Maßnahmen entwickeln und unterstützen.