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Fassungsvergleich zu Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank - Änderung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank - Änderung 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.06.2004 · idF BGBl. III Nr. 40/2005 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
(1) Dieser Beschluss bedarf der Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt.
(2) Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des zweiten auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde
folgenden Monats in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 21. März 2003.