Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen Österreich und Kanada××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen Österreich und Kanada 1
Art. 2neu
in Kraft ab 18.05.2005 · idF BGBl. III Nr. 85/2005 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Die Förderungen gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens gelten nur für Gemeinschaftsproduktionen, die von Herstellern mit guter technischer Organisation, gesunder finanzieller Gebarung und anerkannter professioneller Reputation durchgeführt werden.